Der Weg zur Verordnung

Wenden Sie sich an Ihren Arzt

Ihnen ist etwas bezüglich der Sprache, der Stimme oder des Schluckens an sich, Ihrem Kind oder Angehörigen aufgefallen, was Ihnen Sorgen bereitet? Dann sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt darüber.

Wenden Sie sich an einen der folgenden Ärzte und lassen Sie sich beraten:

  • Hausarzt
  • Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO)
  • Kinderarzt
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Neurologe
  • Internist
  • Phoniater
  • Zahnarzt
  • Kieferorthopäde

Dieser Arzt wird dann, wenn es angebracht ist, eine Verordnung für die logopädische Behandlung ausstellen.


Verordnung habe ich, was dann?

Sobald Sie eine Verordnung für die logopädische Behandlung haben, wenden Sie sich schnellstmöglich an eine logopädische Praxis, denn eine Verordnung ist aktuell in der Regel nur 28 Tage gültig. Bis dahin muss die Therapie angefangen haben. (Kreuzt der Arzt "dringend" an, dann ist sie sogar nur 14 Tage gültig!)

 

Dazu sei gesagt, dass Sie sich mit einer gültigen Verordnung bei einer Praxis Ihrer Wahl melden können.

 

 

Seit dem 1.1.2021 gibt es ein neues Verordnungsmuster, welches für alle Heilmittelbereiche (Physio, Ergo, Logo und Podologie) gleich aussieht.  

Ein Muster-Bild folgt in kürze. Auf der rechten Seite sehen Sie noch das alte Verordnungsmuster, sowie das Verordnungsmuster ausgestellt durch Zahnärzte. 


Der erste Termin steht an

Keine Aufregung, der erste Termin ist dazu da, sich gegenseitig kennenzulernen.  Gemeinsam mit Ihnen schauen wir, welche Schwierigkeiten und Probleme vorliegen und wie wir Sie unterstützen können.

Bringen Sie also ruhig Unterlagen, z.B. Krankenhausberichte, Berichte früherer Therapien etc. mit.


Bildquellen: 

ZA-Verordnung: http://social.kzvb.de/Zahnaerztliche_Heilmittelverordnung/Heilmittelverordnung.html 
Verordnung 2: https://www.dbl-ev.de/service/meldungen/einzelansicht/article/muster-14-um-feld-fuer-icd-10-code-zum-01042013-ergaenzt.html